Information für alle Korsika-Fans

 

Google-Übersetzung
(Der Honorarkonsul hatte keine guten Schulnoten in Französisch):

Die Schaffung einer erstattungsfähigen Ökosteuer auf Wohnmobilen, die in Korsika kommen, wurde am Mittwoch, dem 29. November im Komitee der Finanzen angenommen.
Von Grégoire Bézie / Frankreich 3 Korsika ViaStella
Gepostet am 30.11.2017 um 10:20 Aktualisiert am 30/11/2017 um 10:23

Der von den drei nationalistischen Abgeordneten verteidigte Änderungsantrag wird der Stimme der Abgeordneten in der Nationalversammlung nächste Woche als Teil der Debatte über das Gesetz zur Änderung der Finanzen 2018 vorgelegt. Im Falle der Adoption wird diese Steuer von Anfang an in Kraft treten der touristischen Saison, Frühjahr 2018.

Die Versammlung von Korsika hatte am 28. Juli 2017 den Grundsatz der Anwendung einer erstattungsfähigen Ökosteuer auf die Wohnmobile abgestimmt.

Diese Steuer wird aus einem fixen Teil bestehen, der nach der Kohlendioxidemissionsrate des Fahrzeugs berechnet wird (je nach Art des Wohnmobils zwischen 100 und 200 Euro) und einem variablen Teil, der nach der Dauer berechnet wird. des Aufenthalts. Der Gesamtbetrag der Ökosteuer darf 350 Euro für den gesamten Aufenthalt nicht überschreiten.

Ein Aufkleber an jedem Wohnmobil
Es wird bei Ankunft in jedem Hafen von Korsika fällig und durch die Ausstellung eines Aufklebers, der am Fahrzeug befestigt ist, bestätigt, heißt es in der Abänderung. Diese Steuer kann in voller Höhe erstattet werden, abhängig von der Anzahl der Übernachtungen.

“Dies sollte helfen, mögliches” wildes “Parken in natürlichen Gebieten zu bekämpfen und die Tourismuswirtschaft in den ausgestatteten Strukturen zu stärken”, sagte MP Jean-Felix Acquaviva.

Der Ökosteuerertrag wird auch für die Schaffung von Parkflächen in Korsika verwendet.

Nach Angaben des Regionalen Verkehrsobservatoriums blieben zwischen Juni und September 28.000 Reisemobile auf Korsika (Zahlen von 2015). Die Aufenthaltsdauer beträgt durchschnittlich 13,2 Tage. 20 bis 30% von ihnen siedeln sich nicht in einer zugelassenen Aufnahmeeinrichtung an.