Häufig werden wir auf den Begriff “Geheimrat” angesprochen. Gerne geben wir Auskunft und haben hier auch einmal die Bedeutung aufgeschrieben.
Geheimrat
Geheimrat
Dienstrang und Ehrentitel der Kaiserzeit
Der Geheime Rat war in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten unterstand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, insbesondere über den Erlass von Verordnungen, Beschluss fasste. In freien Reichsstädten galt als Geheimer Rat der sogenannte „Kleine Rat“. Dieser war für die gesamte Finanz- und Außenpolitik dieser Stadtstaaten zuständig.
Die Mitglieder des Geheimen Ratskollegiums hatten den Titel Geheimer Rat oder auch Geheimrat. Geheimrat und Hofrat sind nichtakademische Titel.
Näheres über unseren Herrn Geheimrat.
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